Info: Die geplante Jahreshauptversammlung muss verschoben werden!
Gesetzesgrundlage:
Auszug vom 18.12.2020 COVMG
Neu eingefügt wird der
nachfolgende § 5 Abs. 2a COVMG:
(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den
Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.
Sobald eine
Mitgliederversammlung lt. neuer Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wieder zulässig ist, wird der
Vorstand unaufgefordert und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung einladen.
Die Amtszeiten
dürfen, durch die Verlängerung des „Gesetzes zur Abmilderung der
Folgen der COVID 19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (Haftung) bis zum 31.12.21 automatisch weiterlaufen, falls vorher keine Neuwahlen stattfinden
können.
70 Jahre und kein bisschen leise.
Im Rahmen seiner Jahresabschlussfeier hat der Männergesangsverein „Frohsinn“ von 1912
3 seiner Mitglieder für ihre jahrelangen Aktivitäten im Verein geehrt.
Peter Leisner (2. Vorsitzender) wurde für 25 Jahre im MGV geehrt.
Die Krönung war die Ehrung von den „Urgesteinen“ Hermann Graf und Peter Labes für jeweils 70 Jahre, beide gehören seit 1948 dem MGV an wobei Peter Labes auch noch heute, wenn „Not am Mann“ ist, den
Taktstock in die Hand nimmt.
Die Ehrung wurde von Frau Waltraud Grapentin, Geschäftsführerin des „Sängerbund Schleswig-Holstein“, vorgenommen. Nach einem gemeinsamen Essen wurde noch lange über die „Alten Zeiten“ gefachsimpelt
und Peter Leisner und sein „Koco“ nahmen zur Freude der Anwesenden doch einige Leute auf die „Schippe“. Es war, dank vieler Helfer, ein sehr gelungener Jahresabschluss.
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